Weitere Informationen

Wichtige Informationen für die Autokäufer aus dem Ausland.

Hier finden Sie wichtige informationen und Links zu den Themen:

  • Überführung in EU- und Nicht-EU-Länder
  • Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt)
  • Kurzkennzeichen
  • Versicherungen

Wenn Sie hilfe benötigen wenden Sie bitte an unsere mitarbeiter, sie helfen ihnen gern.


Überführung in EU- und Nicht-EU-Länder

Soll die Reise ins Ausland gehen, werden weitere Formalitäten notwendig. EU-Mitgliedstaaten akzeptieren das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Doch kann auch ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen – früher wurde es Zoll- oder Exportkennzeichen genannt – notwendig werden. Die Zulassung kostet je nach Bestimmungsland rund 30 bis 50 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Schilder selbst in Höhe von 20 bis 40 Euro. Gebrauchte Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen, müssen in der Regel bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass bei der Beantragung bei den Behörden eine Versicherung nachgewiesen wird. Gültig ist ein Ausfuhrkennzeichen zwischen 14 Tagen bis zu maximal einem Jahr. Auch die Fahrzeugsteuern werden vorab eingezogen.

Wichtige Links:

mobile.de > Überführung in EU- und Nicht-EU-Länder
zoll.de > Grundsätzliches zu Zöllen und Steuern im Ausfuhrverfahren

zoll.de > Ausfuhr von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen


Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt)

Ausgabestelle:

Es ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf den rechten Seite einen roten balken, in dem das Ablaufdatum schwarz eingeprägt ist.

Kfz-Zulassungsstelle bzw. das Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnsitz. 

  • Zollkennzeichen sind max. 12 Monate gültig
  • Nötig sind spezielle Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) und TÜV-Plakette

Der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Versicherungsbestätigung       
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bisher: Kfz-Schein und Kfz-Brief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO           
    (Teilweise wird in der Praxis zusätzlich eine gültige Abgasuntersuchung verlangt   
  • Außerbetriebsetzung (bei abgemeldeten Fahrzeugen)               
  • evtl. alte Nummernschilder

Sie erhalten von der Zulassungsstelle:               

  • Die befristete Zulassungsbescheinigung Teil I für das Ausfuhrkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II ggf. mit Haltereintrag für das Ausfuhrkennzeichen

Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die vorherige Löschung des Fahrzeuges nicht mehr erforderlich, kann aber auf Wunsch des Eigentümers erfolgen.

Ist das Fahrzeug noch nicht außer Betrieb gesetzt, müssen der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I,Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und die Kennzeichenschilder vorgelegt werden.

Eine Vorführung des Fahrzeuges ist nur dann erforderlich, wenn es keine vorherige Zulassung in Deutschland gab und die Frist der Hauptuntersuchung nur bis zum Ende der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens vorliegt.

Gebühr: 54,90 EUR bis 63,60 EUR

(Die informationen wurden sorgfältig von der Kfz-Zulassungsstelle in Rostock zusammengestellt)

Stadtamt
KFZ-Zulassungsstelle Rostock
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock
Telefon: 0381 381-3100
Telefax: 0381 PC 381-9344
E-Mail: senden
Web: Kfz Zulassungsstelle Rostock

Wichtige Links:

adac.de > Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen: Wichtiges zum Autoexport
zoll.de > Ausfuhr von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen
check24.de > Verwendung, Kosten & Gültigkeit Ausfuhr-Kennzeichen


Kurzkennzeichen

Kurzkennzeichen in Rostock Beantragen:

Kurzzeitkennzeichen sind nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig. Sie gelten maximal fünf Tage ab dem Tag der Beantragung. Die Nutzung ist bei nicht vorhandener Betriebserlaubnis oder einer ungültigen Hauptuntersuchung auf folgende Fälle eingeschränkt:

  • Hin- & Rückfahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk
  • Hin- & Rückfahrten zu einem angrenzenden Bezirk

Nur bei bestandener Hauptuntersuchung bzw. bei der Erlangung der Betriebserlaubnis ist eine Weiterfahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.

Wichtige Links:

Zulassungstelle Rostock


Versicherungen

Zur Beantragung des Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie eine gesonderte Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese erhalten Sie in den meisten Fällen beim „Schildermacher“ in der Nähe der Kfz-Zulassungsstelle.

Wichtige Links:

ospa.de > Kfz-Versicherung
cosmosdirekt.de > Kennzeichen für Trans­port und Überfüh­rung von KFZ
allianzdirect.de > Ausfuhrkennzeichen

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